GEZ - Gebührenfalle vermeiden: Wenn der Geier dreimal klingelt...

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GEZ - Gebührenfalle vermeiden: Wenn der Geier dreimal klingelt...

Fernsehanstalt: Unternehmen, das sich von seinen Opfern bezahlen läßt, anstatt sie abzufinden...

 

Sie kommen meist Nachmittags, weil sie lange schlafen. Sie kommen durch die Lüftungsschächte und Müllschlucker und lauern direkt vor der Wohnungstür. Haben sie geklingelt, wollen sie nur eins: Ihr Geld. Die Rede ist von den Drückerkolonnen der GEZ, die immer darauf aus sind, die Gebühren für den völlig überladenen öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzutreiben.
 

Es faucht der GEZ-Mensch

 

Die organisationsbedingte Geldgier veranlasst die GEZ zur Aussendung ihrer Beutelratten, die das Geld eintreiben sollen. Und die stehen dann, nachdem sie durch die Lüftungsschächte gekrochen sind, unangemeldet auf der Matte. Der Bürger steht bei der GEZ unter Generalverdacht, ein potentieller Gebührenhinterzieher, der nicht "GEZahlt" hat. Wofür auch?

 

Unausweichlicher Ärger

Weg mit der GEZSicher ärgern Sie sich auch schon lange über die hohen Rundfunkgebühren, das nichtssagende, gleichgeschaltete Fernsehprogramm und über die aufdringlichen Schreiben der GEZ genauso wie die unerträglichen Hausierer mit faulen Zähnen und faulen Tricks. Wenn Sie die GEZ erstmal am Hals haben, werden Sie diese berufsmäßigen Blutsauger nicht so einfach wieder los. Selbst bei Umzug / Wohnungsauflösung gibt's in der Regel massive Probleme. Auch knapp 100jährige, pflegebedürftige Blinde werden zur Kasse gebeten, wie der Berliner Kurier vom 10.03.2006 zu berichten weiß.


Was darf der GEZ-Mensch?

Die GEZ, deren Handlanger, Hausierer und Drückerkolonnen haben keinerlei Befugnisse. Sie dürfen weder das Haus betreten noch sonst etwas unternehmen, was Sie als "normaler" Bürger nicht auch tun dürfen. Wenn Ihnen Ihr Empfinden sagt, dass Sie niemals so handeln würden wie Ihr Gegenüber von der GEZ, dann können Sie sicher sein, Ihr Gegenüber macht sich gerade strafbar! Gebührenbeauftragte sind keine Beamte, sondern Freiberufler. Sie dürfen kein Grundstück, keine Wohnung und keine Geschäftsräume ohne Einwilligung des Besitzers oder Mieters betreten, sonst ist es Hausfriedensbruch (§ 123 StGB).

 

Lassen Sie die Mitarbeiter der GEZ niemals in Ihre Wohnung / Ihr Haus. Selbst wenn Ihr Fernseher läuft, unterschreiben Sie niemals irgend etwas. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Erteilen Sie statt dessen Hausverbot und kündigen Sie eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch an!

 

Nachfolgend finden Sie Verweise zu Schriftwechseln mit der GEZ, die Ihnen als Argumentationshilfe bei Auseinandersetzungen mit dieser kriminellen Vereinigung helfen können. Sie finden auch ein PDF-Dokument, dass Sie zur ordnungsgemäßen Kündigung nur vervollständigen müssen. Der Kündigungsgrund ist bereits so ausgefüllt, dass die GEZ nicht widersprechen kann.

 

Kündigungsformular der GEZ mit vorgefertigtem Kündigungsgrund als PDF-Dokument